— Diese News beinhaltet veraltete Informationen —
Zur schnellen Übersicht haben wir euch hier die aktuellen Auflagen zusammengefasst:
Inzidenzwert im Landkreis unter 50:
- max. 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten
- Testpflicht entfällt
- FFP2-Masken dürfen lediglich am Platz abgenommen werden
- Geimpfte und Genesene (mit entsprechendem Ausweis) sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht berücksichtigt
Inzidenzwert im Landkreis zwischen 50 und 100:
- max. 10 Personen pro Tisch aus max. 3 Haushalten
- befinden sich mehr als 1 Haushalt am Tisch gilt ein negativer Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) vorzuweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests können nur gewertet werden, wenn sie vor Ort unter Aufsicht unseres Personals vorgenommen werden.
- FFP2-Masken dürfen lediglich am Platz abgenommen werden
- Geimpfte und Genesene (mit entsprechendem Ausweis) sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht berücksichtigt