[Veraltet] 3G-Regel

[Veraltet] 3G-Regel

Stand 02.09.2021: Ab sofort gilt auch bei uns in der Gastronomie die 3G-Regel. Um Sie im Innenbereich bewirten zu dürfen, müssen wir einen der folgenden drei Berechtigungsnachweise bei Ihnen (ab 6 Jahren) überprüfen.

Geimpft: Personen, bei denen nach der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind und welche über einen Impfnachweis (gelbes Impfbuch oder digitaler Impfnachweis) verfügen.

Genesen: Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mittels PCR-Testung verfügen und diese mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate (180 Tage) zurückliegt.

Getestet: Personen, die einen negativen Antigen-Schnelltests (24 Stunden alt) oder PCR-Test (48 Stunden alt) vorweisen können. Selbsttests vor Ort sind leider nicht möglich!