Stand 05.03.2022: Aufgrund der ab sofort geltenden Maßnahmen, müssen wir unsere Bar nun unter der 3G-Regel führen. Um Sie bewirten zu dürfen, müssen wir einen der folgenden drei Berechtigungsnachweise bei Ihnen überprüfen. Denken Sie auch an ein Ausweisdokument und eine FFP2-Maske.
Geimpft: Personen, bei denen nach der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind und welche über einen Impfnachweis (gelbes Impfbuch oder digitaler Impfnachweis) verfügen.
Genesen: Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mittels PCR-Testung verfügen und diese mindestens 28 Tage, aber höchstens 3 Monate (90 Tage) zurückliegt.
Getestet: Personen, die einen negativen Antigen-Schnelltests (24 Stunden alt) oder PCR-Test (48 Stunden alt) vorweisen können. Selbsttests vor Ort sind leider nicht möglich!
Ausnahmen für die 3G-Regel bilden Kinder bis 6 Jahren, Schüler und noch nicht eingeschulte Kinder.