Stand 06.10.2021: Ab sofort führen wir unsere Bar unter der 3G-Plus-Regel. Nur so ist es uns möglich den dem Andrang – vor allem bei unseren Veranstaltungen – gerecht zu werden. Somit entfallen die Maskenpflicht und Abstandsregeln. Um sie bewirten zu dürfen, müssen wir einen der folgenden drei Berechtigungsnachweise bei Ihnen überprüfen.
Geimpft: Personen, bei denen nach der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind und welche über einen Impfnachweis (gelbes Impfbuch oder digitaler Impfnachweis) verfügen.
Genesen: Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mittels PCR-Testung verfügen und diese mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate (180 Tage) zurückliegt.
PCR-Getestet: Personen, die einen negativen PCR-Test (48 Stunden alt) vorweisen können.
Ausnahmen bilden Kinder bis 6 Jahre und SchülerInnen.