Stand 28.02.2022: Aufgrund der ab sofort geltenden Maßnahmen, müssen wir unsere Bar nun unter der 2G-Regel führen. Um Sie bewirten zu dürfen, müssen wir einen der folgenden zwei Berechtigungsnachweise bei Ihnen überprüfen. Denken Sie auch an ein Ausweisdokument und eine FFP2-Maske.
Geimpft: Personen, bei denen nach der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind und welche über einen Impfnachweis (gelbes Impfbuch oder digitaler Impfnachweis) verfügen.
Genesen: Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mittels PCR-Testung verfügen und diese mindestens 28 Tage, aber höchstens 3 Monate (90 Tage) zurückliegt.
Ausnahmen für die 2G-Regel bilden Kinder unter 14 Jahren und minderjährige Schüler.